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Die Aufnahme der Hugenotten – Privileg, Konflikt, Integration Die Geschichte der Hugenotten in Europa ist nicht nur eine Geschichte der Glaubensverfolgung und der Intoleranz, das ist sie auch. Aber sie ist als Glaubenswanderung auch ein Teil frühneuzeitlicher Migration und Integration in einer neuen Umwelt. Es geht um Menschen, die ihre Heimat verlassen, weil sie an ihrem Glauben festhalten wollen, in dessen Ausübung sie von einer Obrigkeit eingeschränkt werden. In der hugenottischen Selbstbeschreibung wurde und wird auch noch heute der Aspekt „Glaubensflüchtlinge – Glaubenszeugen“ besonders herausgestellt. Es spielten aber auch weitere Motive mit – etwa politische und wirtschaftliche. Betrachten wir die politische Geschichtsschreibung, so spielte das Verhältnis zwischen Frankreich einerseits und den Niederlanden, England und dem Alten Reich andererseits eine Rolle, ebenso die Haltung der französischen Monarchie gegenüber der päpstlichen Kurie. Was die ökonomische Seite betrifft, so wurde – besonders von der preußischen Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts – die Sichtweise: „Hugenotten als wirtschaftliche und soziale Elite“, als Modernisierungspotential und Zugewinn für die Aufnahmeländer – betont. Daß die Hugenotten auch Teil der großen frühneuzeitlichen Migrationsbewegungen waren – dies ist ein Aspekt, der erst in jüngster Zeit stärker in den Blickpunkt gerät. Geht es um die Aufnahme der Hugenotten in den deutschen Territorien des 17. und 18. Jahrhunderts, wird diese gelegentlich, ja sogar häufig, aus der heutigen Sicht der Asylgewährung betrachtet und als Parallelbeispiel und Vorbild genannt, was jedoch zu schiefen Vergleichen führen kann. Vielleicht wäre der Vergleich mit Arbeitsmigranten sozialgeschichtlich fruchtbarer. Daher möchte ich einige allgemeine Betrachtungen zur Hugenottenaufnahme anstellen und diese mit Beispielen aus dem Isenburgischen illustrieren. Ganz kurz zur Vorgeschichte: Ein großer Teil unter ihnen, vor allem diejenigen, die aus dem Westen und Norden Frankreichs flohen, wandte sich nach den Niederlanden und nach England. Für andere Flüchtlingsgruppen, vor allem aus Südfrankreich, waren die evangelischen Kantone der Schweiz die erste Zuflucht, Genf, Basel und Schaffhausen wichtige Zwischenstationen. Auf dem Wasserweg ging es dann rheinabwärts oder man versuchte, auf dem Landwege über die schwer bewachten Grenzen zu gelangen. Oft bereiteten Kundschafter die Organisation der Reise vor: zB die ehemaligen Pfarrer; häufig reisten einzelne Mitglieder größerer Gruppen oder Familien voraus, um das „Terrain zu sondieren“, um Möglichkeiten der Niederlassung und Unterstützung in Erfahrung zu bringen. Es wurden auch in dieser bewegten Zeit Mittel angewandt, die in mancher Beziehung mit den heutigen Methoden der Fluchthelfer vergleichbar sind; man kann wohl z. T. vom Einsatz von „Schleppern“ sprechen. Allerdings diente die Bewachung der Grenzen zur Verhinderung der Ausreise, nicht wie heute zur Abwehr der Einreise. Der zweite ganz wesentliche Unterschied zu heutigen Migranten, die den Eintritt nach Europa suchen, war der, daß die Hugenotten in vielen Fällen eine erwünschte Einwanderung bedeuteten, die durch die Erteilung von Privilegien gefördert wurde. Privileg Privilegien waren Rechtsakte, durch welche die Regenten der Aufnahmeländer den Flüchtlingen bestimmte Vergünstigungen zusagten, sie waren für die Entwicklung der Sonderrechte der Hugenotten von zentraler Bedeutung. Durch sie erhielten die Einwanderer eine eigene Rechtsposition, die sich von der der einheimischen Bevölkerung unterschied. Mit Ausnahme der Schweizer Kantone erteilten alle europäischen Refugeländer für die Ansiedlung der Neuankömmlinge solche Privilegien. Deren Formen und Inhalte weichen stark voneinander ab. Im europäischen Vergleich verhielten sich die Landesherren im Alten Deutschen Reich einzigartig: Sie räumten nämlich den Hugenotten und ihren Siedlungen (Kolonien) eine weiter gehende und länger dauernde Sonderstellung ein als andere Aufnahmeländer. Dies liegt vor allem daran, dass sie hofften, durch den Zuzug der Glaubensflüchtlinge ihre im 30jährigen Krieg dezimierte Bevölkerung zu vermehren und ihre Wirtschaft zu fördern. England und die Niederlande hingegen, die wirtschaftlich und zT kulturell weiter entwickelt waren, bemühten sich um rasche Integration der Hugenotten: man erleichterte ihnen die Erlangung des Bürgerrechts und gliederte sie möglichst rasch in die Landeskirchen ein. Die Einwanderer erhielten durch die Aufnahmeprivilegien eine kirchliche, wirtschaftliche und z. T. auch rechtliche Sonderstellung. Auf diese drei Punkte möchte ich nun eingehen: Charakteristisch ist auch die enge Verbindung von kirchlicher und weltlicher Gemeinde, u.a. dadurch, daß dieselben Personen wichtige Leitungsfunktionen hatten. Oft sicherten die Privilegien der neuen Gemeinde bzw. Kolonie den Gebrauch der französischen Sprache in Kirche und Schule zu. Die wichtigsten wirtschaftlichen Vergünstigungen, welche in den deutschen wie in den meisten europäischen Hugenottenprivilegien enthalten waren, waren Steuerbefreiungen, bzw. Steuererleichterungen; gewährt wurden auch Unterstützungen beim Bau von Häusern sowie beim Erwerb von Grundstücken für die Ansiedlung. In Einzelfällen ließen deutsche Fürsten sogar bestimmte Ländereien und Häuser von den angestammten Bewohnern räumen (allerdings gegen Entschädigung), um sie den Réfugiés zur Verfügung zu stellen. So mußten z. B. die Einwohner von Daubhausen im Solmser Land ihre Häuser für die Hugenotten räumen, was sicherlich nicht zu freundlichem Umgang zwischen Einheimischen und Neuankömmlingen beitrug. Eine weitere wirtschaftliche Vergünstigung war die Befreiung vom Zunftzwang. Diese bedeutete natürlich für die eingesessenen Handwerker zusätzliche Konkurrenz, ein weiterer Grund für Konflikte zwischen Einheimischen und Einwanderern. Ich komme gleich darauf zu sprechen. Die Privilegien regelten auch die Rechtsposition der hugenottischen Einwanderer im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung und andererseits im Vergleich zu den übrigen Fremden. Dass Hugenotten gegenüber anderen Fremden, anderen Einwanderern bessergestellt wurden, diese Regelung findet sich in allen Ländern des europäischen Refuge. Charakteristisch für den deutschen Bereich ist aber, dass die Réfugiés oft eine deutliche Sonderstellung in zivilrechtlicher, teils auch in strafrechtlicher Hinsicht gegenüber Einheimischen erhielten und diese auch ausbauen konnten. In Brandenburg und in Hessen-Kassel wurden sogar besondere Institutionen (Gerichte, Verwaltungsorgane) für die Hugenottenkolonien errichtet. Es versteht sich, dass eine solche privilegierte Sonderstellung auch in Rechte der Einheimischen eingreifen konnte und dass sich daraus Konflikte ergaben. Die Privilegien waren sozusagen Angebote der Landesherren, unter diesen besonderen Bedingungen Hugenotten aufnehmen zu wollen. Realisiert wurden diese dadurch, daß man sich wirklich in dem jeweiligen Territorium auf Dauer niederließ und – das ist wichtig – daß man den Untertaneneid (Huldigungseid) an den neuen Herrn leistete. Erst durch den Eid kam die Rechtsbeziehung zu dem neuen Fürsten und die Aufnahme in den Untertanenverband zustande (ein wenig vergleichbar mit dem Erwerb der Staatsangehörigkeit heute). Es wird ein persönliches Rechtsverhältnis begründet. Man begibt sich unter Schutz des Fürsten und verspricht Treue. Das hatte auch politische Folgen: Die so aufgenommenen neuen Untertanen waren in erster Linie dem Fürsten verpflichtet und dies konnte ein Gegengewicht zu den Ansprüchen der Stände bilden. Fürsten, die das reformierte Bekenntnis auch für ihre Untertanen eingeführt hatten (so die Ysenburger), konnten außerdem auf diese Weise eine Verstärkung des calvinistischen Elements im Lande erzielen. Betrachten wir nun die Hugenottenaufnahme im Ysenburgischen: Zwischen 1680 und 1730 kamen nach neueren Schätzungen um die 40.000 französisch-reformierte Glaubensflüchtlinge nach Deutschland. Der Hauptteil ließ sich Brandenburg-Preußen nieder; etwa 7.000 in Hessen, davon ca 4.000 in Hessen-Kassel. Aber es kam auch eine größere Zahl in die Rhein-Main-Region: vor allem in die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und in kleinere Territorien wie Hessen-Homburg und eben in die Ysenburgischen Grafschaften. Hier fanden sie Aufnahme durch Johann Philipp Graf zu Ysenburg und Büdingen (1655-1718) und gründeten die französisch-reformierten Gemeinden Offenbach und Neu-Isenburg. Johann Philipp war selbst reformiert, d.h. Calvinist, er gehörte also derselben Konfession an wie die französischen Glaubensflüchtlinge. Das kann man noch nicht als besondere Toleranz bezeichnen. Aber er übte auch Duldsamkeit gegenüber anderen Konfessionen, sogar gegenüber Außenseitern wie Radikalpietisten. Unterstützt wurde er hierin durch den mit der Grafenfamilie sehr vertrauten Hofprediger Conrad Bröske, der maßgeblich an der Hugenottenansiedlung mitwirkte. Ein weiteres Zeichen von Liberalität und Toleranz setzte ein anderer Isenburger, Ernst Casimir, der 1712 ausdrücklich auch Angehörigen von offiziell nicht anerkannten Sekten die Ansiedlung in Büdingen erlaubte, da er der Meinung war, „dass die Obrigkeitliche Macht sich nicht über die Gewissen erstrecke“. Offenbach als Residenz und Sitz der Regierung war Ende des 17. Jahrhunderts noch eher ländlich strukturiert. Um die Wirtschaft zu fördern, wollte Johann Philipp vor allem Handwerker und Gewerbetreibende ansiedeln und die Bevölkerungszahl vergrößern (Peuplierung). Auch hier das wirtschaftliche Motiv – neben dem Mitleid mit verfolgten Glaubensgenossen. – „Vom Nutzen der Toleranz“. Auf die etwas verwickelte Geschichte der Verhandlungen der Flüchtlinge mit Johann Philipp kann nicht im einzelnen eingegangen werden. Nur soviel: Der Graf schloß am 10. Juli 1698 mit einem Deputierten der Hugenotten, einem gewissen David de Calmelz einen Aufnahmevertrag ab. Calmelz war – ja kann man gewiß sagen – ein Abenteurer, eine Figur, wie sie in Flucht und Wanderungswirren nicht ganz selten vorkam, seine Spur verliert sich im Dunkel der Geschichte. Als negativ sollte es sich erweisen, dass Johann Philipp sich bei diesen Verhandlungen nicht selbst absicherte, wie das andere Fürsten taten, die sich finanzielle Unterstützungen durch die protestantischen Schutzmächte Niederlande und England zusagen ließen. Der Hauptflüchtlingsstrom traf erst 1699 ein und er umfaßte neben den von Johann Philipp vor allem erwarteten Gewerbetreibenden und Fabrikanten zahlreiche unbemittelte Hugenotten und auch bäuerliche Waldenser. Daß es 1699 auf Ysenburgischem Gebiet zu zwei Ansiedlungen kam, lag einerseits an der ungünstigen Finanzlage, andererseits wohl an mangelnder Abstimmung des Grafen mit der großen Politik im protestantischen Europa. Der niederländische Gesandte Pieter Valkenier, der als eine Art gesamteuropäischer Flüchtlingskommissar wirkte, führte die diplomatischen Verhandlungen mit den aufnahmebereiten deutschen Fürsten (in Hessen und Württemberg). Er hatte die holländischen und englischen Hilfsgelder zu verteilen und sollte vorwiegend die Unterbringung der Waldenser organisieren. Der büdingische Vetter Graf Ferdinand Maximilian verhandelte direkt mit Valkenier und schloß 1699 einen Tractat mit ihm, der zur Gründung der Kolonie Waldensberg führte. Johann Philipp hatte es aber – wie erwähnt – verabsäumt, mit Valkenier zu verhandeln, das führte zu einer Art „Isolierung“ seines Projekts und damit zu finanzieller Notlage der Offenbacher Siedler. Ein Teil der Réfugiés zog weiter in andere deutsche Aufnahmeländer – das war in diesen Zeiten nicht ungewöhnlich: viele Flüchtlinge fanden erst nach längerem Umherirren ihre endgültige neue Heimat. Einigen Familien wies der Graf auf Isenburgischem Gebiet eigenes bebaubares Land zwischen Frankfurt und Sprendlingen zu, daraus entstand 1699 die neue Siedlung, Philippsdorf oder Welsch-Neudorf genannt, das heutige Neu-Isenburg. Johann Philipp kommt das Verdienst zu, in dieser ungünstigen Situation das einmal begonnene Vorhaben aus eigener Kraft vorangebracht zuhaben. Er unterstützte mit seinen nicht gerade großen Mitteln die Entwicklung der beiden Flüchtlingsgemeinden. Nach der Abwanderung bestand die Offenbacher Gemeinde 1702 nur noch aus 7 Familien und dem Pfarrer. Das war eine prekäre Situation und man musste um das Weiterbestehen bangen. Doch 1703 kam ein neuer Trupp Hugenotten, unter ihnen auch die erwünschten Handwerker: Strumpfwirker (faiseurs de bas) und Wollfabrikanten, auch Posamentierer und Hutmacher. Dadurch wurde das Überleben der Gemeinde gesichert. Diese Gewerbetreibenden legten den Grund für die industrielle Entwicklung Offenbachs. 1705 wurden die Privilegien für Offenbach in ihrer endgültigen Form, als „Droits et privilèges“ = „Rechte und Privilegien“ fixiert. Den Untertaneneid (Huldigungseid) leisteten die Réfugiés, die die Offenbacher und Neu-Isenburger Gemeinde gründeten, am 24. Juli 1699 in der Residenzstadt Offenbach gegenüber dem Landesherrn gemeinsam. Am 20. September 1699 erhielten die Neu-Isenburger eigene Privilegien. Der Eid lautete so, ein Beamter las die Formel vor (französisch, hier die deutsche Übersetzung): „ Ihr sollt versprechen und schwören, dass ihr treu, gehorsam und ergeben dem erlauchten Grafen und Herrn Johann Philipp Graf von Isenburg und Büdingen als euerem gesetzlichen Herrn, seinen Erben und Nachfolgern sein wollt, deren Nutzen und Bestes prüfen und befördern, keinen Schaden thun noch andern wissentlich gestatten, […] und im Uebrigen all dasjenige zu thun, was ein getreuer Unterthan seinem rechten Herrn zu thun und zu lassen schuldig ist. Was mir jetzt vorgelesen worden und ich wohl verstanden, auch darauf Treue gelobt habe, dem will ich also nachkommen, so wahr mir Gott der Allmächtige helfe.“ Soweit der Beamte. – Die Kolonisten bestätigten: „ Ce qu’on m’a dit et que j’ai bien entendu et même la dessus promis, je le ferai comme Dieu mon assistance.“ („Was man mir gesagt und ich wohl gehört und selbst daraufhin versprochen, werde ich halten, so wahr mir Gott helfe.“). Konflikt In großen Teilen der Hugenottenliteratur und auch in aktuellen politischen Diskussionen über die Einwanderung wird die Aufnahme der Hugenotten in erster Linie als Erfolgsgeschichte und Beispiel gelungener Integration dargestellt. Das ist sie sicherlich auch. Allerdings dürfen die Widerstände nicht vernachlässigt werden, die sich quer durch alle Bevölkerungsgruppen gegen Ankunft und Niederlassung der Fremden erhoben. Diese Konflikte mit den Einheimischen spielten sich in unterschiedlichen Bereichen ab, sie hatten sowohl wirtschaftliche wie soziale und mentalitätsmäßige Gründe. Besonders deutlich kamen die ökonomischen Motive bei den Abwehrmaßnahmen zum Ausdruck. Das kann man zT auch verstehen: Die Landesherren griffen ja in die Lebensbedingungen und Rechte der Einheimischen zugunsten der Flüchtlinge ein und verlangten ihnen z.T. erhebliche Einschränkungen ab (auch hier können wir in gewisser Weise aktuelle Parallelen sehen). Oft war es so, dass die Fürsten den aufzunehmenden Hugenotten Rechte einräumten, über die sie gar nicht verfügen konnten, weil die Einheimischen ältere Rechte – zB an den Markgenossenschaften – hatten. Konflikte bei der Holz- und Weidenutzung waren deshalb bei größeren Ansiedlungsvorhaben gewissermaßen in den Privilegien „vorprogrammiert“. Solche Streitigkeiten sind u.a. aus der Landgrafschaft Hessen-Homburg für Dornholzhausen und Friedrichsdorf bekannt; auf Neu-Isenburg komme ich gleich. Konflikte in die „andere Richtung“ gab es aber auch: nicht nur, daß die Einheimischen die Hugenotten abwehrten, sondern es gab auch Abgrenzung seitens der Einwanderer. Die Hugenotten selbst oder auch die Fürsten beharrten auf der „Reinhaltung“ der „französischen“ Kolonien. Einheimischen, die deren privilegierte Sonderstellung mitgenießen wollten, wurde der Zuzug verwehrt. Die Réfugiés wollten die finanziellen Unterstützungen aus England und den Niederlanden alleine nutzen und sie nicht mit den Deutschen teilen. Diese Hilfen waren zwar notwendig zum Überleben der jungen Gemeinden, bargen aber andere Gefahren: Für die Pfarrerbesoldung war man oft auf die auswärtigen Hilfsgelder angewiesen. Vor allem die Holländer nahmen nun Einfluß auf die Pfarrer, setzten sie ein, beriefen sie ab etc., was natürlich dem Landesherren und auch den Gemeinden in Offenbach und Neu-Isenburg nicht gefallen konnte. Auch hier bieten sich aktuelle Vergleiche an, wenn Geistliche durch auswärtige Instanzen bezahlt werden, kann es zu Problemen kommen. Schließlich gab es aber auch Konflikte innerhalb der französisch-reformierten Gemeinden, auf der Ebene der Kirchenzucht und Moral , zB durch die „sittlichen Gefährdungen“, die vom nicht-calvinistischen Umfeld ausgingen. Solche Konflikte traten auch im Ysenburgischen auf: Wie in vielen anderen Hugenotten- und Waldenserkolonien gab es Grenzstreitigkeiten, hier vor allem mit Frankfurt und mit Kurmainz. Die Auseinandersetzungen der Offenbacher Gemeinde mit ihren Nachbarn führten gelegentlich sogar zu Handgreiflichkeiten – etwa wenn die Hirten aus Langen ihr Vieh auf die Felder von hugenottischen Siedlern trieben und diese verwüsteten. Die Streitigkeiten zwischen Isenburg und Frankfurt führten übrigens zu etlichen Prozessen; 1731 wurde vom Reichshofrat in Wien entschieden, dass das Isenburger Rindvieh nicht mehr in den Stadtwald getrieben werden durfte. Was die Abwehr des Zuzugs von Deutschen und die Reinhaltung der Kolonie betrifft, so wurde für Neu-Isenburg bestimmt, dass Lutheraner, die dort ein Grundstück oder Haus kaufen wollten, sich und ihre Kinder der französisch-reformierten Kirchendisziplin unterwerfen mussten. Noch 1755 legte Fürst Friedrich Ernst zu Isenburg und Büdingen fest, dass die zugezogenen Deutschen ihre Kinder in die französische Schule schicken sollten, damit die französische Sprache im Dorf erhalten bleibe. Integration Der Vorgang der Integration und Assimilation einer fremden Minderheit ist ein vielschichtiger: er betrifft u.a. die rechtliche, die soziale und die sprachliche Angleichung; diese Prozesse verlaufen aber nicht immer parallel. Sie verlaufen auch keineswegs nur in eine Richtung. Ein Hauptfaktor der sozialen und sprachlichen Angleichung waren Heiraten unter den beiden Bevölkerungsgruppen. Am Ende des 18. und im 19. Jahrhundert wurde die Rechtsstellung der Hugenottennachkommen der der deutschen Bevölkerung angeglichen. In Preußen geschah dies durch die Kabinettsorder von 1809 über die Auflösung der französischen Kolonien, die Privilegien wurden im Rahmen der Stein-Hardenberg'schen Reformen aufgehoben. Staaatliche Behörden und Organe der Landeskirche übernahmen die Kirchenaufsicht; die Sonderstellung der einzelnen Kirchengemeinden blieb aber in gewissem Umfang erhalten. Ein umfassender Assimilations- und Eindeutschungsprozess war die Folge. In Hessen-Kassel wurde der privilegierte Status der Hugenotten zwischen 1800 und 1804 in mehreren Schritten abgebaut: die hugenottischen Sonderinstitutionen, die Französische Kanzlei, die besonderen Gerichte, wurden aufgelöst. Für andere Territorien (so für Isenburg) lässt sich nur eine langsame Angleichung der Rechtsstellung der Hugenotten-Nachkommen konstatieren. Die wirtschaftliche und soziale Integration der Hugenotten verlief verhältnismäßig rasch. Heiraten zwischen Franzosen und Deutschen wurden häufiger, daher auch – trotz der genannten Schwierigkeiten – Zuzug und Bevölkerungsvermischung. Die Eingliederung in das Wirtschaftsleben war für beide Seiten fruchtbar, wenngleich die hohen Erwartungen an die wirtschaftsfördernde Funktion der Einwanderer nicht ganz erfüllt wurden. Die sprachliche Angleichung verlief in den deutschen Aufnahmeländern vergleichbar, doch mit einigen Ausnahmen. Meist wurden bis zum Beginn des 19. Jh. die Gottesdienste in französischer Sprache gehalten, dann abwechselnd französisch und deutsch, spätestens in der zweiten Jahrhunderthälfte waren Predigt- und Unterrichtssprache Deutsch. Solche Entwicklungen trifft man auch in vielen Hugenottengründungen in Hessen an. Eine der Kolonien, die am längsten Französisch als Gottesdienst-, Schul- und sogar Amtssprache bewahrte, war Friedrichsdorf (bis Ende des 19. Jh). Während also das 19. Jahrhundert ein langsames Verschwinden der französischen Eigenart bedeutete, brachte das Gedenken an die 200. Gründungstage zwischen 1885 und 1899 in vielen früheren Kolonien ein Wiederaufleben hugenottischen Bewusstseins, man erinnerte sich verstärkt der eigenen Wurzeln. Jubiläumsschriften der franz.-ref. Gemeinden wurden verfaßt, die für lange Zeit ihr Geschichtsbild bestimmten; für Offenbach 1899 die von Pfarrer Adolf Lehn, für Neu-Isenburg ebenfalls 1899 die von Friedrich Illert. Auch die Gründung des Deutschen Hugenotten-Vereins (heute Deutsche Hugenotten-Gesellschaft) 1890 in Friedrichsdorf ist in diesem Zusammenhang des Wiedererinnerns und der Sammlung der Hugenotten-Nachkommen zu sehen. Schluß Ich komme zum Schluß und möchte ganz knapp einige Überlegungen zu den angesprochenen Punkten Privileg – Konflikt – Integration zusammenfassen: Privilegien für Hugenotten, die ihnen eine länger dauernde Sonderstellung brachten, hatten spezielle Bedeutung in den deutschen Territorien, wo die Franzosen besonders erwünschte Einwanderer waren, weil ihnen u.a. wirtschaftliche und kulturelle Überlegenheit zugeschrieben wurde und man von ihnen einen Beitrag zur Landesentwicklung erhoffte. Hier setzte man mehr als in England und den Niederlanden, wo das privatwirtschaftliche Element stärker war, auf staatliche (obrigkeitliche) Intervention. Allerdings war die Wirkung der staatlichen Zuschüsse etwa bei Manufakturgründungen in vielen Fällen nicht zufriedenstellend. Wenn die ökonomischen Faktoren ungünstig waren, nützten auch Subventionen nichts. In der Beschreibung der Konflikte zwischen einwandernden Fremden und Deutschen kann man m.E. am einfachsten Parallelen zu heute ziehen. Daß es solche Konflikte zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gab, ist nicht erstaunlich: ich habe die Eingriffe in Rechtspositionen Einheimischer und die verschiedenen wirtschaftlichen Konkurrenzsituationen genannt. Integration. Ein vielleicht vereinfachtes Fazit aus dem historischen Vergleich: Integration von Fremden braucht ihre Zeit, sie ist ein vielschichtiger Vorgang, sie verläuft nicht nur in eine Richtung. In der Rückschau bleibt oft nur das Positive in Erinnerung.
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